GREMIEN UNSERER SCHULE

Wie setzen sich die Gremien unserer Schule zusammen und welche Aufgaben erfüllen diese im Zusammenhang mit der Entwicklung unserer Schule? Mehr über den Schulvorstand, die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenzen, die Jahrgangsdienstbesprechungen, die Klassendienstbesprechungen, den Schulelternrat, die Klassenelternversammlung und die Klassenkonferenz erfahren Sie auf dieser Seite.

SCHULVORSTAND

Mitglieder sind vier gewählte Elternvertreter, vier gewählte Lehrervertreter und die Schulleiterin. Ziel ist die Qualitätsentwicklung in der Schule und der Vorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und die Schulordnung. Er entscheidet über:

  • die Inanspruchnahme der an den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit eingeräumten Entscheidungsspielräume
  • den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin
  • Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen
  • die Führung einer Eingangsstufe
  • die Vorschläge an die Landesschulbehörde zur Besetzung der Stelle des Schulleiters, des ständigen Vertreters sowie anderer Beförderungsstellen
  • die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters sowie des ständigen Vertreters
  • die Ausgestaltung der Stundentafel
  • Schulpartnerschaften
  • die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen
  • Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen
  • Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter, die Durchführung von Projektwochen, Werbung und Sponsoring in der Schule, die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule

GESAMTKONFERENZ

Mitglieder sind Lehrerkollegium, pädagogische Mitarbeiter, Lehramtsanwärter, Vertreter der sonstigen Mitarbeiter, gewählte Elternvertreter, Schulleiterin

  • berät und beschließt über pädagogische Angelegenheiten
  • entscheidet über das Schulprogramm, die Schulordnung, die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse, den Vorschlag der Schule nach § 44 Abs. 3, Grundsätze der  Leistungsbewertung und –beurteilung, Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung

FACHKONFERENZEN

Mitglieder sind alle im Schuljahr unterrichtenden Lehrkräfte des Faches, gewählte Elternvertreter

  • Trägt zur Qualitätsentwicklung des Faches und zur Qualitätssicherung bei
  • Erarbeitet unter Beachtung der rechtlichen Grundlagen und der fachbezogenen Vorgaben des Kerncurriculums einen schuleigenen Arbeitsplan
  • Überprüft regelmäßig den schuleigenen Arbeitsplan und entwickelt ihn weiter vor dem Hintergrund der internen und externen Evaluation
  • Erarbeitet Themen bzw. Unterrichtseinheiten, die den Erwerb der erwarteten Kompetenzen ermöglichen und beachtet ggf. regionale Bezüge
  • Legt die zeitliche Zuordnung innerhalb der Doppeljahrgänge fest
  • Empfiehlt Unterrichtswerke und trifft Absprachen zu Lektüren und sonstigen Materialien, die für das Erreichen der Kompetenzen wichtig sind
  • Entwickelt ein fachbezogenes und fächerübergreifendes Konzept zum Einsatz von Medien
  • Benennt fächerübergreifende und fächerverbindende Anteile des Fachcurriculums, auch unter Berücksichtigung des Curriculums Mobilität
  • Trifft Absprachen zur Einheitlichen Verwendung der Fachsprache, Schreibschriften und fachbezogenen Hilfsmittel
  • Trifft Absprachen über die Anzahl und Verteilung verbindlicher Lernkontrollen im Schuljahr
  • Trifft Absprachen zur Konzeption und Bewertung von schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Lernkontrollen
  • Bestimmt das Verhältnis von schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Leistungen bei der Festlegung der Zeugnisnote
  • Berät über Differenzierungsmaßnahmen
  • Wirkt bei der Entwicklung des Förderkonzepts der Schule mit und stimmt über die erforderlichen Maßnahmen der Umsetzung ab
  • Initiiert und fördert Anliegen des Faches bei schulischen und außerschulischen Aktivitäten
  • Stimmt die fachbezogenen Arbeitspläne der Grundschule und der weiterführenden Schule ab, ggf. auch mit benachbarten Grundschulen
  • Beschließt über Fortbildungsbedarf des Faches
  • Erstellt jährlich einen Maßnahmenplan und evaluiert ihn

JAHRGANGSDIENSTBESPRECHNUNG

Tagen mindestens einmal pro Halbjahr

  • koordinieren die Vorgaben der Fachkonferenzen
  • stimmen die schriftlichen Lernkontrollen zeitlich und inhaltlich ab
  • koordinieren gemeinsame interne und externe Unternehmungen

KLASSENDIENSTBESPRECHNUNG

Tagen mindestens einmal pro Halbjahr

  • Austausch von Beobachtungen zum Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler
  • Feststellen von Handlungsbedarf und Festlegung von Maßnahmen
  • Absprache des gemeinsamen Erziehungs- und Ordnungsrahmens
  • Absprache von Klassenunternehmungen

SCHULELTERNRAT

  • Mitglieder – gewählte Elternvertreter
  • Tagt mindestens einmal pro Halbjahr

KLASSENELTERNVERSAMMLUNG

  • Finden mindestens einmal pro Halbjahr statt
  • Die erste Versammlung findet innerhalb der ersten sechs Wochen nach Schuljahresbeginn statt
  • Einladung zur ersten Versammlung – Schulleiterin
  • Leitung der ersten Versammlung mit Wahl – Klassenlehrer(in)
  • Einladung und Leitung weiterer Versammlungen – Klassenelternratsvorsitzende(r) in Absprache mit der Klassenleitung

KLASSENKONFERENZ

  • Finden als Zeugnis- sowie als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmenkonferenz statt